Informationen zum Kassen- und Eigenanteil

Durch ständige Veränderungen in der Gesetzgebung herrscht zum Teil große Verunsicherung darüber, welche Behandlungen die Krankenkassen übernehmen und für welche Behandlungen Sie selbst die Kosten tragen müssen.

Mit dieser Informationsseite möchten wir Ihnen eine erste Hilfestellung zu den wichtigsten Fragen geben.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen

Grundleistungen:

Grundleistungen sind Leistungen, die Ihre Krankenkasse für Sie übernehmen. Dabei wird vom Gesetz vorgeschrieben, dass die Behandlung ausreichend, notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig sein muss.

Mehrleistungen:

Mehrleistungen sind Kassenbehandlungen, die mit besseren Materialien oder aufwändigeren Technikern durchgeführt werden (z.B. bei besseren Füllungen oder die Herstellung von aufwändigeren Kronen). Diese Mehrleistung wird Ihnen berechnet.

Komfortleistungen:

Komfortleistungen sind Leistungen, die über das ausreichende, notwendige, wirtschaftliche und zweckmäßige Maß hinausgehen und somit NICHT von der Kasse bezuschusst werden.
Dazu gehören u.a. das Bleichen von Zähnen oder Zahnschmuck (also i.d.R. Leistungen, die medizinisch betrachtet nicht unbedingt notwendig sind).


Informieren Sie sich gerne, welche Leistungen Sie in unserer Praxis in Anspruch nehmen können.
Bei Fragen sprechen Sie uns einfach an!