Informationen zum Festzuschuss bei Zahnersatz

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt seit 01.01.2005 ein geändertes Zuschuss-System für Zahnersatz.

Was bedeutet das konkret?

Die Krankenkassen bezahlen sogenannte Festzuschüsse (FZ). Für einen bestimmten zahnmedizinischen Befund erhalten Sie stets den selben Festbetrag als Zuschuss, egal, für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden.
Sie haben also in größerem Umfang die Möglichkeit, die Therapie und die Art des Zahnersatzes auszuwählen.
Der Festzuschuss geht dadurch nicht verloren
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Durch diese Regelung erhalten Sie erstmalig auch für solche Therapien einen Zuschuss, die bisher nicht bezuschusst wurden (z.B. alle Versorgungen mit Zahnersatz auf Implantaten).

Bei der Auswahl und Planung Ihres Zahnersatzes werden Sie von uns aufgeklärt und beraten, da gesetzliche Bestimmungen und besondere Richtlinien zu berücksichtigen sind. Zu unterscheiden ist zwischen unterschiedlichen Formen des Zahnersatzes:

Regelversorgung, gleichartiger und andersartiger Zahnersatz

  • Die Regelversorgung ist die Behandlung, die beim vorliegenden zahnmedizinischen Befund als "Standardtherapie" anzusehen ist.
  • Von gleichartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn zu der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen hinzukommen.
  • Von andersartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, die sich vollständig von der Regelversorgung unterscheidet.

Das Festzuschuss-System deckt ca. 50 Prozent der durchschnittlichen Kosten für die Regelversorgung ab.

Beispiele zum Thema Zahnersatz finden Sie in unserem Leistungsangebot.